Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1) Michael Höller, ansässig in der Holdenhausgasse 57, 2823 Pitten, führt eine Beratungsagentur ("Agentur"), die klein- und mittelständische Betriebe darin unterstützt, qualifizierte Kandidaten durch den gezielten Einsatz digitaler Medien zu akquirieren. Die Agentur bietet ihre Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") an.
2) Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Die modifizierten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail übermittelt. Die Änderungen treten in Kraft, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Versand der Mitteilung über die Änderung schriftlich widerspricht. In diesem Fall bleiben die bisherigen AGB unverändert gültig, es sei denn, die Agentur kündigt das Vertragsverhältnis mit dem Kunden (ordnungsgemäß). Andere Nebenvereinbarungen, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Im Rahmen dieser AGB werden auch E-Mails als schriftliche Erklärung angesehen.
3) Bedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, werden auch im Falle der Kenntnisnahme nur dann anerkannt, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Das Angebot für einen Vertragsabschluss wird von der Agentur nach einem vorbereitenden Telefongespräch erstellt. Dieses definiert sowohl den Umfang der Dienstleistungen als auch die Entlohnung. Die Agentur bleibt 14 Tage ab Erhalt des Angebots beim Kunden daran gebunden.
Der Vertrag wird durch die Annahme des übermittelten Angebots seitens des Kunden wirksam („Agenturvertrag„).
3. Leistungsrahmen und Vertragsdurchführung
1) Der Vertrag umfasst kostenpflichtige Beratungsdienstleistungen im Bereich der Personalbeschaffung sowie die Durchführung von Werbemaßnahmen für den Kunden. Dies kann je nach Einzelfall beispielsweise die Identifizierung der Arbeitgebervorteile und der Zielgruppen, die Erstellung eines Aktionsplans für gezielte Bewerbungen regionaler Fachkräfte, die Ausarbeitung einer Online-Marketing-Strategie für die zielgerichtete Ausschreibung von Stellen, die Einrichtung von Social-Media-Kanälen und die Optimierung der Online-Marketing-Tools umfassen. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen und die Entlohnung sind im Agenturvertrag endgültig festgelegt. Leistungen, die über den im Agenturvertrag festgelegten Umfang hinausgehen, sind daher nicht geschuldet.
2) Die Dienstleistungen der Agentur haben keinen projektspezifischen Charakter und sind getrennt von möglichen Kundeninitiativen zu betrachten.
3) Die Agentur garantiert bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen die Einhaltung der entsprechenden Sorgfalt, jedoch keinen spezifischen Erfolg (wie z.B. den Erhalt einer bestimmten Anzahl an Bewerbungen, Medienresonanz etc).
4) Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Vorschläge zur Darstellung des Kunden als Arbeitgeber, definierte Zielgruppen, Stellenanzeigen, Postings etc.) sind vom Kunden zu prüfen und innerhalb von fünf Tagen freizugeben. Sollte der Kunde sich innerhalb dieses Zeitraums nicht melden, werden diese als vom Kunden gemäß § 377 UGB genehmigt angesehen.
4. Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden
1) Eine sachgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch die Agentur erfordert eine qualitativ hochwertige, zeitgerechte Unterstützung durch das qualifizierte Personal des Kunden. Sofern für die Umsetzung des Agenturvertrages eine Mitwirkung und/oder Zuarbeit des Kunden oder Dritter notwendig ist, ist der Kunde verpflichtet und dafür verantwortlich, alle zweckdienlichen oder erforderlichen Mitwirkungs- und/oder Zuarbeitsleistungen fristgerecht und kostenfrei für die Agentur bereitzustellen. Die Agentur wird dem Kunden die ihr bekannten Anforderungen an die Mitwirkung und Zuarbeit rechtzeitig mitteilen.
2) In diesem Zusammenhang wird der Kunde die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind.
3) Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, alle Inhalte, Dokumente und sonstigen Informationen (Fotos, Logos etc.), die er für die Umsetzung des Auftrags zur Verfügung stellt, auf mögliche bestehende Urheber-, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Die Agentur haftet nicht für eine Verletzung solcher Rechte. Sollte die Agentur aufgrund einer solchen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur vollständig schad- und klaglos, einschließlich etwaiger Strafen, Gerichts- und Anwaltskosten zur Verteidigung der Agentur.
4) Bei Nichterfüllung einer Mitwirkungs- und Zuarbeitspflicht gewährt die Agentur dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe und nachträglichen Pflichterfüllung von maximal 14 Tagen. Entstehen durch die nicht ordnungsgemäße oder nicht zeitgerechte Mitwirkung und/oder Zuarbeit des Kunden Verzögerungen und/oder Mehrarbeit, kann die Agentur – unabhängig von weitergehenden gesetzlichen Rechten – Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Vergütung verlangen. Für die Vergütung des Mehraufwandes gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise der Agentur. Der Kunde ist umgekehrt nicht berechtigt, Ansprüche gegen die Agentur wegen Verzögerungen und/oder Mehraufwand geltend zu machen, die aus dem Bereich des Kunden resultieren. Solche aus dem Bereich des Kunden resultierenden Verzögerungen und/oder Mehrarbeit hindern die Agentur nicht an der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung. Unterlässt der Kunde seine Verpflichtung trotz Nachfristsetzung, ist die Agentur berechtigt, vom Agenturvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In diesem Fall wird das bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Kunden aufgelaufene Entgelt mit der Auflösung des Vertrags automatisch fällig.
5. Verwendung von Drittanbieterprodukten und -dienstleistungen
1) Nach der Abstimmung des Implementierungsplans mit dem Kunden ist die Agentur berechtigt, Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern zu erwerben, freizuschalten und zu beauftragen (z.B. Marketing-Tools, Funktionen auf Social-Media-Kanälen, Anzeigen schalten).
2) Der Kunde bevollmächtigt die Agentur, diese Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern in seinem Namen und auf seine Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall entsteht eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Dritten und dem Kunden. Etwaige Ansprüche aus dieser Beziehung sind direkt und ausschließlich zwischen diesen Parteien zu klären.
6. Fristen und Termine
1) Die Art und der Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie alle weiteren Frist- und Terminvereinbarungen sind im Vertrag mit der Agentur schriftlich festzuhalten. Die Agentur strebt an, die vereinbarten Fristen und Termine unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten einzuhalten.
2) Erst wenn der Kunde der Agentur eine angemessene, mindestens jedoch 14-tägige Nachfrist eingeräumt hat, die mit dem Erhalt eines Mahnschreibens durch die Agentur beginnt, berechtigt die Nichteinhaltung von Fristen und/oder Terminen den Kunden zur Ausübung seiner gesetzlich gewährten Rechte. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde den Vertrag mit der Agentur kündigen. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz aufgrund von Verzug besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
3) Unvermeidbare oder unvorhergesehene Ereignisse - insbesondere Verzögerungen durch Leistungen Dritter - befreien die Agentur in jedem Fall von der Einhaltung der vereinbarten Fristen und/oder Termine. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seinen nach Punkt 4 zur Auftragserfüllung notwendigen Mitwirkungspflichten im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
7. Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Vertragsauflösung
1) Die Laufzeit des Vertrags ist im jeweiligen Vertrag mit der Agentur festgelegt. Sofern eine feste Laufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit verlängert, es sei denn, eine Partei kündigt den Vertrag spätestens vier Wochen vor Ablauf der festen Laufzeit. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei.
2) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag mit der Agentur aus triftigem Grund per Einschreiben vorzeitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung, angemessener Fristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Agentur verletzt.
3) Wenn der Vertrag aus einem wichtigen Grund, der in der Verantwortung des Kunden liegt, gekündigt wird, oder wenn der Kunde den Vertrag unbegründet auflöst, hat die Agentur das Recht, alle Leistungen bis zum nächstmöglichen regulären Kündigungszeitpunkt bzw. den vereinbarten Gesamtbetrag ohne Abzug zu verlangen.
8. Zahlungsbedingungen
1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf der Basis eines Pauschalbetrags. Dieser wird, zusammen mit möglichen speziellen Zahlungsbedingungen, im Agenturvertrag schriftlich festgelegt. Sofern im Agenturvertrag nicht anders geregelt, wird der Vergütungsanspruch der Agentur zum vereinbarten Leistungszeitpunkt fällig. Die Agentur hat das Recht, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen.
2) Alle Honorare sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich ohne Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben.
3) Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich.
4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank ab dem Fälligkeitstag berechnet.
5) Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Mahnung und Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassogebühren oder sonstige für eine sachgemäße Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
6) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9. Eigentumsrecht und Urheberschutz
1) Der Kunde erkennt an, dass alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an allen im Agenturvertrag festgelegten und dem Kunden überlassenen geistigen Leistungen (z.B. Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe), ausschließlich der Agentur zustehen. Der Kunde hat an den geistigen Leistungen nur die im Agenturvertrag und diesen AGB festgelegten Befugnisse. Sämtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum behält sich die Agentur ausdrücklich vor.
2) Sofern zwischen den Parteien nicht explizit abweichend schriftlich vereinbart, erwirbt der Kunde durch Zahlung der vereinbarten Vergütung nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die urheberrechtlich geschützten Leistungen (ausgenommen Leads gemäß Abschnitt 9.3) im vertraglich vereinbarten Umfang sowie dem darin festgelegten inhaltlichem Zweck, Ort und der darin vereinbarten Dauer zu nutzen ("Nutzungsbewilligung"). Jede weitergehende Nutzung, Verwertung, Bearbeitung und/oder Weitergabe ist dem Kunden untersagt. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Vergütung voraus.
3) Innerhalb der ersten drei Monate nach Generierung der Leads hat der Kunde das ausschließliche Recht, die Leads zu nutzen. Die Agentur erwirbt an den Leads die ausschließlichen Rechte, sofern der Kunde innerhalb der ersten drei Monate auf die Nutzung der Leads verzichtet (E-Mail ausreichend), jedenfalls aber nach Ablauf von drei Monaten nach Generierung.
4) Änderungen und sonstige Bearbeitungen von geistigen Leistungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.
10. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich, alle vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten streng nach den Vorgaben der relevanten Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Beide Parteien sichern einander zu, sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen des Vertrages und seiner Durchführung bekannt werden, als solche zu behandeln, angemessen zu schützen und nicht Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbegrenzt bestehen.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
1) Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
2) Die Agentur haftet für Schäden – außer bei Personenschäden oder Tod und im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes – nur, wenn sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung der Agentur ist zudem in ihrer Höhe auf das Gesamtentgelt des jeweiligen Vertrages beschränkt, exklusive Steuern und Umsatzsteuer. Der Kunde hat den Nachweis zu führen, dass Schäden von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
3) Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, indirekte Schäden und Folgeschäden.
4) Schadenersatzansprüche des Kunden, die von der Agentur nicht schriftlich anerkannt wurden, müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls verjähren sie.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
1) Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
2) Die Agentur haftet für Schäden – außer bei Personenschäden oder Tod und im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes – nur, wenn sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung der Agentur ist zudem in ihrer Höhe auf das Gesamtentgelt des jeweiligen Vertrages beschränkt, exklusive Steuern und Umsatzsteuer. Der Kunde hat den Nachweis zu führen, dass Schäden von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
3) Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, indirekte Schäden und Folgeschäden.
4) Schadenersatzansprüche des Kunden, die von der Agentur nicht schriftlich anerkannt wurden, müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls verjähren sie.
12. Schlussbestimmungen
1) Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Agenturvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat der Agenturvertrag Vorrang.
2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Agenturvertrages rechtlich unwirksam sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommen.
3) Sofern nicht anders im Agenturvertrag vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz der Agentur.
4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich der Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Vertrages, ist ausschließlich das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.
5) Diese AGB und alle auf dieser Basis abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.